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Allda Kappelwindeck e.V.

 

 

 

Allda-Kappelwindeck e.V., Postfach 1401, 77804 Bühl

 

 

 

 

 

 

 

 

Regeln für die Zertifizierung zum „Jugendfreundlichen“ Verein:

 

 

 

Verpflichtende Regelungen:

 

1.           Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten, E-Zigaretten und   E-Shishas nur für Volljährige.

 

2.             Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.

 

3.           Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.

 

4.           Trainer/innen und Abteilungsverantwortliche leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.

 

5.             Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt.

 

6.             Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.

 

7.             Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.

 

8.             Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.

 

Für Veranstaltungen gilt:

 

9.           Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

 

10.       Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.

 

 

 

Weitere Regelungen des Allda:

 

11.         Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.

 

12.         Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.

 

13.         Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und - falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird - keinen Alkohol auszugeben.

 

14.         Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt, z.B. alkoholfreie Cocktails.

 

15.         Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt in Sport- und Mehrzweckhallen (Baden–Württemberg) ein grundsätzliches Rauchverbot.

 

16.         Bei Aufnahmeritualen wird kein Alkohol an unter 18-jährige verabreicht.

 

17.         Bei Veranstaltungen bekommen unbegleitete aktive minderjährige Mitglieder einer angeordneten Aufsichtsperson.

 

 

 

 

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